• Schuleinschreibung

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          Ihr Kind wird im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig, wenn es zwischen dem 1.10.2024 und dem 30.09.2025 sechs Jahre alt wird. Außerdem werden alle Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden oder vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben, erneut schulpflichtig.

           

          Im Januar 2025 erhalten Sie per Post

          • eine Einladung zum „Elternabend zur Schuleinschreibung“ sowie
          • Ihren genauen Termin zur Schuleinschreibung.

           

          Erste Informationen vorab

          Der Elternabend findet am Donnerstag, den 13.02.2025 um 18:00 Uhr an unserer Schule statt: Hier erhalten Sie alle Informationen über unsere Schule, was die neuen Erstklässler erwartet und wie die Schuleinschreibung abläuft. Außerdem steht Ihnen die Schulleitung für Fragen zur Verfügung.

          Die Einrichtungsleitung von der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern (Ganztagskooperationspartner) wird Ihnen zusätzlich das Konzept zur Kooperativen Ganztagsbildung (KoGa) an unserer Schule näher erläutern. Damit erhalten Sie für Ihr Kind eine Ganztagsplatzgarantie.

           

          Zur Schuleinschreibung kommen Sie bitte am 19.03.2025 an unsere Schule. Ihre individuelle Uhrzeit erhalten Sie mit dem Brief im Januar.

           

          Bitte bringen Sie am Tag der Einschreibung folgende Unterlagen mit:

          • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

          • Impfpass des Kindes oder Bestätigung über zwei Masernimpfungen

          • gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss

          • Untersuchungsnachweis vom Gesundheitsreferat

          Einschulung von Kindern, die im Juli, August und September 2019 geboren sind

          Falls Ihr Kind in den Monaten Juli, August oder September sechs Jahre alt wird, können Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind in diesem Schuljahr eingeschult werden soll oder erst im September 2026. Das Kind muss aber in jedem Fall am Einschulungsverfahren teilnehmen.

          Falls Sie die Einschulung um ein Jahr verschieben möchten, müssen Sie dies der Schule schriftlich mitteilen. Geben Sie keine Erklärung ab, wird Ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig. Ein Formular erhalten Sie bei der Schuleinschreibung.

           

          Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen

          Falls Sie eine Zurückstellung Ihres Kindes wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Schulleitung.

          Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

          Tel.: 089 233 64950 (Mo – Fr von 7:30 bis 12:00 Uhr)